Mundschutzpflicht in der gesamten Praxis!
Patienten und Angehörige, deren Anwesenheit zum Termin zwingend erforderlich ist, erhalten an der Anmeldung einen Mundschutz, der während des gesamten Aufenthaltes in unseren Räumen getragen werden muss.
Die in der Praxis ausgegebenen OP-Masken schützen Ihr Gegenüber. Da ausnahmslos alle Anwesenden einen Mundschutz tragen, ist die Gefahr für ALLE reduziert. Auf Wunsch können Sie eigene Masken tragen (selbst genäht, FFP1-3 (OHNE FILTER)). Vom Tragen von Masken mit Filter bitten wir, Abstand zu nehmen, da hier die ausgeatmete Luft ungefiltert in den Raum gelangt. (Alternative: Mundschutz mit Ventil weiter nutzen und OP-Maske zusätzlich über dem Ventil tragen)
Händedesinfektion beim Betreten der Praxis!
Eine einmalige Händedesinfektion wird erbeten. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Tragen von Einmalhandschuhen in der Praxis nicht erwünscht ist. Das angebotene Desinfektionsmittel wirkt auf der Haut, eine Desinfektion der Handschuhe hat keinen Sinn.
Das lange (und vermeintlich sichere) Tragen der Handschuhe führt zu einer vermehrten Keimbelastung, die gesteigert in der Umgebung verteilt wird (und beim Ausziehen der Handschuhe dann auch auf die eigenen Hände gerät). Mit Händewaschen und Verwendung von Desinfektionsmittel gewinnt man dagegen eine Reduktion der Keimzahl.
Gerne halten wir den Praxisbetrieb auch in der Pandemie aufrecht, leisten unseren Beitrag in der ambulanten fachärztlichen Versorgung und entlasten unsere hausärztlichen Kollegen sowie die Notaufnahme. Bitte helfen Sie mit und halten sich an die Vorgaben – zu Ihrem und unserem Schutz!
Vielen Dank.